Am 1. Januar 2018 tritt die neue SIGAB Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas“ in Kraft. Darin sind die Schutzanforderungen einheitlich und umfassend geregelt. Der Geltungsbereich umfasst alle Gebäudenutzungen und kommt bei Fenstern und Verglasungen, sowohl bei Neubauten und Umbauten zur Anwendung.
Für Neubau oder Fensterersatz. Wir entwickeln, produzieren und montieren auch spezielle Lösungen und erfüllen damit individuelle Ansprüche.
Bei der Materialwahl ist es uns wichtig, möglichst ökologische Produkte von regionalen Lieferanten zu beziehen. Kurze Transportwege und einheimische Ressourcen sind uns wichtig.